Führerschein mit 17


Seit einigen Jahren hat man die Möglichkeit, bereits vor dem 18. Lebensjahr einen Führerschein zu erlangen. Man muss also nicht mehr bis zum 18. Lebensjahr warten. Das sogenannte „Begleitetes Fahren ab 17“ setzt natürlich auch einige Bedingungen voraus, die wir hier für Sie zusammengefasst haben. Selbstverständlich geben wir Ihnen alle wichtigen Informationen bei einem ausführlichen und persönlichen Gespräch in unseren Fahrschulen. Schauen Sie doch einfach mal vorbei. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen. 

Folgendes ist zu beachten:

  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Mindestalter für die Anmeldung ist 16,5 Jahre, nach der bestandenen Prüfung erhält man die Prüfbescheinigung mit 17 Jahren
  • In dieser Bescheinigung sind die Begleitpersonen namentlich aufgeführt
  • Fahren darf man ausschließlich mit Begleitperson innerhalb Deutschland und Österreich
  • Prüfbescheinigung und Personalausweis müssen immer mitgeführt werden
  • Die volle Verantwortung liegt stets beim Fahranfänger
  • Gültigkeit besteht bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Auf Wunsch führen wir mit Ihnen und Ihre Begleitpersonen eine kostenlose Informationsveranstaltung durch.

Zur Begleitperson:

  • die Anzahl der Begleiter ist nicht eingeschränkt
  • Vollendung des 30. Lebensjahres und seit mind. 5 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis B
  • nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister bei Erhalt der Prüfbescheinigung
  • Alkoholgrenzwert darf bei der Begleitzeit nicht überschritten werden
  • Führerschein muss mitgeführt werden
  • Sie sind nicht der Fahrzeugführer sondern Beifahrer und Helfer zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
  • Hilfestellung in schwierigen Situationen und Sicherheit vermitteln

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne!