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Fahrschule Mettmann
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Kontakt

Fahrschule Kriegel
Inhaber: Michael David
Nordstraße 1-3, 40822 Mettmann

Telefon: 0 21 04 / 7 28 94
Telefax: 0 21 04 / 51 77 94
infofahrschule-kriegel.de

Fahrerlaubnisklassen

Klasse B
Klasse B Mindestalter 18 Jahre oder bei dem Modellversuch B17 in Begleitung einer
amtlich anerkannten und zugelassenen Begleitperson, 17 Jahre
.
Kraftfahrzeuge bis 3,5 to zul. Gesamtmasse und bis zu 8 Sitzen außer dem
Fahrersitz. In Kombination mit einem Anhänger gilt: Zulässige Gesamtmasse
beider Fahrzeuge zusammen max. 3,5 to, wobei die zul. Gesamtmasse des
Anhängers kleiner sein muss, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges!
Ein Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse bis 0,75 to darf immer mitgeführt
werden. Eingeschlossen sind die Klassen L,M,S.

Klasse BE
Mindestalter 18 Jahre oder Modell B17.
Zugfahrzeug der Klasse B, die Gesamtmasse der Kombination darf 3,5 to übersteigen, z .B:
Zugfahrzeug zul. Gesamtmasse 2,9 to + Anhänger mit zul. Gesamtmasse 2,5 to.
Das Gewichtsverhältnis muss nicht mehr berücksichtigt werden. Es gelten die gesetzlichen
Höchstwerte gem. § 42 Abs.1 Satz 1StVZO! Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B.

Klasse A
Klasse A Mindestalter 18 Jahre.
Krafträder, auch mit Beiwagen mit einer bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und mehr als 50 ccm.
Eingeschlossen sind die Klassen A1 und M.


Bemerkung:
Ist der Bewerber der Klasse A bei der Erteilung der Fahrerlaubnis noch keine 25 Jahre alt, so gilt
für die Dauer von zwei Jahren ab Erteilung der Fahrerlaubnis eine Leistungsbeschränkung. Hat jemand
die Fahrerlaubnis mit 24 Jahren erworben, darf er mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres nicht sofort ein
Motorrad ohne Leistungsbeschränkung fahren. Es gilt die Zweijahresfrist! Das bedeutet eine Motorleistungs-
beschränkung von max. 25 KW im Verhältnis zur Leermasse des Motorrades. Z.B. 0,16 KW je Kg.

Klasse A1
Klasse A1 Mindestalter 16 Jahre.
Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und max. 11 KW.

Bemerkung:
Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres muss das Fahrzeug technisch auf eine
maximale Geschwindigkeit von 80 Km/h gedrosselt werden. Mit Vollendung des
18. Lebensjahres hat diese Auflage keine Gültigkeit mehr. Eingeschlossen Kl M.

Klasse M
Klasse M Mindestalter 16 Jahre
Zweirädrige Leichtkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis
50 ccm und bis 45Km/h.


Klasse C
Klasse C Mindestalter 18 Jahre
Kraftfahrzeuge über 3,5 to zul. Gesamtmasse und bis zu acht Sitzplätzen außer
dem Fahrersitz. Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B. Eingeschlossen Kl C1.

Bemerkung:
Ein Anhänger bis 0,75 to darf mitgeführt werden. Fahrerlaubnis ist befristet gültig.

Klasse CE
Klasse CE Mindestalter 18 Jahre
Kombination von schwerem LKW der Klasse C und einem Anhänger mit einer zul.
Gesamtmasse über 0,75 to. Voraussetzung Klasse C

Bemerkung:
Befristet gültig. Eingeschlossen B, BE, C1, C1E und T

Klasse T
Klasse T Mindestalter 16 Jahre
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 Km/h und selbstfahrende
Arbeitsmaschinen bis 40 KM/h. Eingeschlossen Kl M,L,S.

Bemerkung:
auch mit Anhängern, Geschwindigkeitsbegrenzung bis 40 KM/h bei
16 und 17 jährigen Fahrzeugführern.